Ein roter Geländewagen rollt eine steinige Straße durch den Wald auf uns zu. Links ein Fleck mit Reifenspuren und dem Schriftzug: 'Go wild! 2026' ZF Aftermarket Offroad-Abenteuer.
Hier geht’s zur Anmeldung!

Straße war gestern - jetzt wird’s wild!

Mal wieder Lust auf Action pur? Dann melde dich jetzt an zum ZF Aftermarket Umsatzwettbewerb. Das aufregendste Offroad-Event des Jahres wartet auf dich – mit anspruchsvollen Geländewagen-Touren und exklusivem Fachwissen direkt aus erster Hand. Also mach mit und gewinn deinen Platz für dieses einmalige Event - wir freuen uns auf dich!

Dein Abenteuer wartet – steig ein!

Die Gewinner dürfen sich auf ein außergewöhnliches Erlebnis freuen: Unter Anleitung erfahrener Guides begibst du dich als Fahrer auf ein echtes Offroad-Abenteuer in einem der anspruchsvollsten Offroad-Parks Deutschlands.

Nach einer kurzen Einführung geht es direkt ins Gelände – dort erwartet dich Offroad-Action ohne Ende. Am späten Nachmittag klingt das Event entspannt aus, bevor du individuell die Heimreise antrittst. Das Event findet im September 2026 an zwei verschiedenen Standorten – dem Land Rover Experience Center in Wülfrath und dem Offroad-Park Langenaltheim – statt. Die Verpflegung ist natürlich inklusive.

Ein Mann am Steuer lenkt einen Geländewagen durch den Wald.
Ein grüner Geländewagen fährt durch den Wald.Das Team Bild Go wild! 2025

Umsatz machen, Adrenalin erleben!

An unserem diesjährigen Umsatzwettbewerb können alle propoints-Werkstätten teilnehmen. Ist eine Werkstatt noch kein propoints-Partner, kann sie sich ganz einfach hier für propoints registrieren und dabei direkt für das ZF Aftermarket Offroad-Abenteuer '26 anmelden.

Nach Anmeldung* und Erhalt der Teilnahmebestätigung gilt es dann während des Aktionszeitraums vom 1.3. bis zum 31.5.2026 folgenden Mindestumsatz mit Pkw-Produkten unserer Premiummarken ZF, LEMFÖRDER, SACHS und TRW zu erreichen:

  • Werkstatt mit 1 bis 2 Hebebühnen: 1.000 EUR Umsatz netto
  • Werkstatt mit 3 bis 4 Hebebühnen: 2.000 EUR Umsatz netto
  • Werkstatt mit 5 oder mehr Hebebühnen: 3.000 EUR Umsatz netto

Unter allen Werkstätten, die das Umsatzziel erreicht haben, werden die Teilnehmer für das ZF Aftermarket Offroad-Event per Losverfahren ausgewählt**. Die Verteilung der Plätze erfolgt anteilig je Kategorie.

* Die Anmeldung kann bis 31.05.2026 erfolgen** Pro Gewinn ist der Platz für eine Person auf dem Event vorgesehen
Hier geht’s zur Anmeldung!
Teilnahmebedingungen

§ 1 Allgemeines zur Umsatzaktion / Ablauf

  1. Veranstalter des Gewinnspiels in Form einer Umsatzaktion ist die ZF Friedrichshafen AG (ZF Aftermarket), Obere Weiden 12, 97424 Schweinfurt, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“ oder „ZF“).
  2. Die Teilnahme an der Umsatzaktion ist kostenlos.
  3. Mit der Teilnahme an der Umsatzaktion akzeptiert der Teilnehmer diese | Teilnahmebedingungen.
  4. Im Rahmen der Umsatzaktion vergibt ZF insgesamt 960 Plätze für ein Offroad- Event im September 2026. Der Gewinn umfasst die Teilnahme am Offroad-Event durch eine Person pro teilnehmender Werkstatt; sonstige Kosten insbesondere für An- und Abreise oder Unterkunft sind nicht inklusive und müssen durch den Gewinner selbst getragen werden. Die Teilnahme am Offroad-Event richtet sich nach den Vorgaben des Veranstalters des Offroad-Events. Diese werden dem Gewinner im Vorfeld mitgeteilt und sind zwingend von diesem zu beachten. Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss des Gewinners durch den Veranstalter des Offroad-Events führen. Für die Teilnahme am Offroad-Event ist vor Ort eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Ohne Vorlage ist eine Teilnahme nicht möglich. Darüber hinaus ist die Teilnahme nur in vollständig nüchternem Zustand möglich (kein Alkohol, keine Drogen – dies umfasst auch legal konsumierte berauschende Substanzen wie z.B. Cannabis).
  5. Unter allen Teilnehmern, die am Ende des definierten Aktionszeitraums das jeweilige Umsatzziel in ihrer Kategorie gemäß Ziffer 8 erreicht haben, werden die verfügbaren Plätze wie in § 3 beschrieben, verlost. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Offroad-Event besteht nicht.
  6. Der Aktionszeitraum geht vom 1. März bis einschließlich 31. Mai 2026. Der Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Umsatzaktion ist der 31. Mai 2026.
  7. Voraussetzung für eine gültige Teilnahme an der Umsatzaktion und der anschließenden Gewinnverlosung ist, dass die Werkstatt:
    • zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Gewinnspiel Teilnehmer des Treueprogramms propoints ist. Sofern eine Werkstatt noch nicht propoints-Partner ist, kann sie sich unter propoints.com registrieren: https://propoints.com
    • sich spätestens bis 31. Mai 2026 zum Gewinnspiel angemeldet hat, und
    • im Aktionszeitraum (vom 1. März bis zum 31. Mai 2026) mindestens das vordefinierte Umsatzziel mit Pkw-Produkten unserer Marken ZF, LEMFÖRDER, SACHS und TRW erreicht.
  8. Das vordefinierte Umsatzziel hängt von der Größe der teilnehmenden Werkstatt ab:
    • 1 oder 2 Hebebühnen = 1.000 € Mindestumsatz netto
    • 3 bis 4 Hebebühnen = 2.000 € Mindestumsatz netto
    • ab 5 Hebebühnen = 3.000 € Mindestumsatz netto
    Der Nettoumsatz berechnet sich anhand der Summe der Netto-Teilepreise. Die Umsätze der Werkstätten im relevanten Produktbereich werden durch die propoints-Umsatzmeldungen des Großhändlers erfasst. Es erfolgt ein Reporting an ZF zwecks der Ermittlung der Gewinner. Dazu übermittelt AHEAD Automotive GmbH die propoints-Umsatzmeldung der Teilnehmer für den Aktionszeitraum an ZF.
  9. Sämtliche Informationen im Rahmen dieser Umsatzaktion (mit Ausnahme der Gewinnbenachrichtigungen gemäß § 3 Ziffer 2) werden ausschließlich durch den Veranstalter bereitgestellt.
  10. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen dieser Umsatzaktion werden im Einklang mit den Datenschutzinformationen für Teilnehmer (siehe unten „Annex - Datenschutzinformationen für Teilnehmer“) verarbeitet.

§ 2 Teilnehmer

  1. Teilnehmen können nur die Inhaber oder Geschäftsführer von propoints- Werkstätten.
  2. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Minderjährige Personen - unter 18 Jahren - sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.
  3. Ferner ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte bzw. Organe des Veranstalters, mit dem Veranstalter i. S. d. §15 ff. AktG verbundener Unternehmen und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen. Dies gilt jeweils auch für die im selben Haushalt mit vorgenannten Personen lebenden Personen.
  4. Jeder propoints-Partner kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme an dem Gewinnspiel hat den Ausschluss von dem Gewinnspiel zur Folge.

§ 3 Gewinnermittlung, -benachrichtigung und -annahme

  1. Aus allen gemäß vorstehenden Bedingungen berechtigten Teilnehmern ermittelt der Veranstalter die Gewinner nach Ablauf des Aktionszeitraums wie folgt:
    1. Zuordnung zu Eventtagen
      Im ersten Schritt werden die berechtigten Teilnehmer entsprechend der Umsatzverteilung je Großhändler und entsprechend der Region den einzelnen Eventtagen zugeordnet.
    2. Aufteilung der Plätze je Eventtag
      Anschließend werden die pro Eventtag verfügbaren Plätze proportional zur Anzahl der berechtigten Teilnehmer pro Kategorie auf die folgenden Hebebühnen-Kategorien aufgeteilt:
      • Kategorie 1: „1 oder 2 Hebebühnen“,
      • Kategorie 2: „3 bis 4 Hebebühnen“ und
      • Kategorie 3 „ab 5 Hebebühnen“
    3. Zufallsziehung
      Innerhalb jeder Hebebühnen‑Kategorie erfolgt unter den berechtigten Teilnehmern eine softwaregestützte, zufällige Auslosung der Gewinner-Werkstätten. Für jede der genannten Kategorien werden im gleichen Verfahren auch entsprechende Nachrücker mit entsprechender Rangfolge ausgelost.
  2. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail durch ZF oder den Großhändler der Gewinner-Werkstatt an die bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten.
  3. Der Gewinnanspruch entsteht nur, wenn der Gewinner innerhalb der in der Gewinnbenachrichtigung festgelegten Frist und unter Verwendung des dort angegebenen Übermittlungswegs gegenüber der benachrichtigenden Stelle die Annahme des Gewinns erklärt. Verfällt der Anspruch eines Gewinners durch nicht rechtzeitige Annahme oder tritt ein Gewinner zu einem späteren Zeitpunkt vom Gewinn zurück, wird ein Ersatz-Gewinner aus den Nachrückern entsprechend der Rangfolge nachnominiert. Dieser wird ebenfalls wie vorstehend beschrieben benachrichtigt.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
  5. Eine Barauszahlung des Sachwerts oder ein Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Faktoren bedingt sind.
  6. Eventuell anfallende Steuern für Sachzuwendungen werden von ZF übernommen (§ 37b EStG).

§ 4 Haftung

  1. Die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Angestellten und / oder Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dieser Umsatzaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen.
  2. Insbesondere haftet ZF nicht für etwaige Mängel des Gewinns, (es sei denn, diese wurden arglistig verschwiegen) oder für sonstige Entscheidungen des Veranstalters des Offroad-Events. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass (a) ein Gewinner vom Veranstalter des Offroad-Events ausgeschlossen wird, z.B. aufgrund eines Verstoßes gegen dessen Bedingungen, oder dass (b) ein Offroad-Event z.B. aufgrund höherer Gewalt komplett entfällt; der Gewinner hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Ersatz-Event. ZF haftet ebenfalls nicht für eventuelle Schäden, die im Zusammenhang mit der Einlösung des Gewinns entstehen.

§ 5 Sonstiges

  1. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
  2. Die Umsatzaktion und dessen Durchführung unterliegen deutschem Recht.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam und/oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.
  5. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Umsatzaktion jederzeit anzupassen oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen durch höhere Gewalt oder technische Gründe. In diesem Fall besteht weder ein Anspruch auf Ersatz noch auf eine Kompensation in Geld. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an der Umsatzaktion entstehen, soweit diese durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden oder außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen.
  7. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Umsatzaktion sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.

Annex - Datenschutzinformationen für Teilnehmer

  1. Anwendungsbereich

    Diese Datenschutzinformationen für Teilnehmer („Informationen“) gelten allein für die für die Durchführung der Umsatzaktion notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch ZF als Veranstalter der Umsatzaktion gemäß den Teilnahmebedingungen.

    Soweit nachfolgend von „Gewinnspiel“ die Rede ist, ist damit die Umsatzaktion mit Gewinnchance gemeint.
  2. Kontaktdaten der Datenverantwortlichen

    Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist ZF Friedrichshafen AG, Löwentaler Straße 20, 88046 Friedrichshafen, Deutschland.
  3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    Zu allen Ihrerseits eventuell bezüglich des Datenschutzes bestehenden Anmerkungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzkoordinator des ZF-Konzerns, welcher auch der Datenschutzbeauftragte der ZF Friedrichshafen AG ist, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten

    Datenschutzbeauftragter

    ZF Friedrichshafen AG Hauptverwaltung / ZF Forum

    Löwentaler Straße 20, 88046 Friedrichshafen, Deutschland

    E-Mail: privacy@zf.com
  4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

    Zur Durchführung der Umsatzaktion (bspw. zur Gewinnbenachrichtigung sowie zur Übermittlung Ihres Gewinns) verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse. Ferner können wir Ihre Daten ggf. verarbeiten, um zu überprüfen, ob Sie ein berechtigter Teilnehmer nach § 2 der Teilnahmebedingungen sind (bspw. das Land, in dem Sie ansässig sind, Ihr Geburtsdatum, oder ob Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person (a) ein Angestellter / Organ von ZF oder von einem mit ZF i. S. d. § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sind (b) eine an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Person sind).

    Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen ist Art. 6 (1) (b) DS-GVO (notwendige Verarbeitung zur Durchführung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen entsprechend Ihrer Anfrage) bzw. die Verfolgung unserer berechtigten Interessen, die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durchzusetzen (Art. 6 (1) (f) DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet.

    Bereitstellung der Daten

    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme, die Durchführung der Umsatzaktion sowie ggf. für die Prüfung der Teilnahmeberechtigung erforderlich sind, ist notwendig. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme bzw. (im Gewinnfall) eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnübermittlung nicht möglich.
  5. Datensicherheit

    ZF hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um ein für das Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten; die entsprechende Risikoanalyse beinhaltet eine Analyse des Risikos einer Beeinträchtigung der Rechte betroffener Personen, die Kosten für die Umsetzung sowie die Art, den Umfang, den Kontext und die Zwecke der Datenverarbeitung.

    Die Maßnahmen umfassen

    (i) die Verschlüsselung personenbezogener Daten, sofern anwendbar/angemessen;

    (ii) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;

    (iii) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten sowie den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen

    (iv) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung
  6. Empfänger personenbezogener Daten

    Die ZF Friedrichshafen AG fungiert als Gesellschaftssitz des ZF-Konzerns. Aufgrund der gemeinsam genutzten konzerneigenen IT-Systeme des ZF-Konzerns und der internationalen Art unseres Geschäfts können personenbezogene Daten, die von der ZF Friedrichshafen AG und ihren Auslandsgesellschaften („ZF-eigene juristische Personen“) gesammelt und verarbeitet werden, zu den oben genannten Zwecken mit anderen ZF-eigenen juristischen Personen innerhalb des ZF-Konzerns geteilt bzw. diesen zugänglich gemacht werden (Rechtsgrundlage Art. 6 (1) (f) DS-GVO). Eine Datenübertragung an ZF-eigene juristische Personen außerhalb der EU erfolgt nur gemäß den Bestimmungen für den internationalen Datenverkehr laut Abschnitt VII. dieser Informationen (siehe unten). Eine Übersicht der zum ZF-Konzern gehörenden juristischen Personen befindet sich unter: https://www.zf.com/locations
  7. Erhobene personenbezogene Daten

    Erhobene personenbezogene Daten werden nur an sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter übertragen, welche auf der Grundlage der Anweisungen von ZF zur Einhaltung der geltenden rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen handeln. Dies können insbesondere sehr allgemein gehaltene Kategorien von Dienstleistern sein, z. B. IT- und Kommunikationsdienstleister, Dienstleister zur operativen Durchführung/Unterstützung der Aktion sowie – sofern für die Gewinnübermittlung erforderlich – Logistik-/Versanddienstleister. ZF gewährt Zugang zu personenbezogenen Daten nur auf Need-to-Know-Basis. Dieser Zugang ist auf die personenbezogenen Daten beschränkt, die zur Ausführung der Funktion notwendig sind, für die jeweils Zugang gewährt wird (bspw. zwecks Gewinns). Die Berechtigung zum Zugriff auf personenbezogene Daten wird immer funktionsbezogen erteilt, so dass keine Berechtigungen zum Zugriff auf personenbezogene Daten auf persönlicher Grundlage gewährt werden. Dienstleister und andere Auftragsverarbeiter erhalten personenbezogene Daten nur gemäß der in ihrem jeweiligen Dienstleistungsvertrag mit ZF vorgesehenen Zwecke.
  8. Internationaler Datenverkehr

    ZF stellt sicher, dass personenbezogene Daten in Länder übertragen werden, die über angemessene Datenschutznormen gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission verfügen. Ersatzweise werden Daten nur nach Umsetzung geeigneter Vorkehrungen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten und zur Sicherstellung, dass dieser Datenverkehr den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht, übertragen. ZF hat basierend auf den EU-Standardvertragsklauseln für den internationalen Datenverkehr entsprechende Datenübermittlungsvereinbarungen implementiert. Eine Abschrift dieser Vereinbarungen ist über den Datenschutzkoordinator des ZF-Konzerns erhältlich (siehe Abschnitt III. oben).
  9. Aufbewahrung personenbezogener Daten

    Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre Daten grundsätzlich nach Abschluss der Umsatzaktion gelöscht. Für Zwecke der Abwicklung (einschließlich der Bearbeitung etwaiger Rückfragen, Reklamationen oder der Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen) können die Daten im erforderlichen Umfang für die Dauer der hierfür maßgeblichen Fristen gespeichert werden. Sofern Sie einen Gewinn erhalten, können die hierfür erforderlichen Daten – soweit einschlägig – zudem für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- und steuerrechtliche Pflichten) gespeichert werden.
  10. Datenschutzrechte

    Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (s. Art. 7 Abs. 3, Art. 15-18, Art. 20 und 21 sowie Art. 77 DSGVO) können Sie, sofern die Voraussetzungen vorliegen, die folgenden Rechte in Anspruch nehmen:
    • Recht auf Zugriff, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    • Recht auf Datenübertragbarkeit im anwendbaren Umfang
    • Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung, sofern die Verarbeitung auf Einwilligung basiert
    • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
    • Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (insbesondere, soweit die Verarbeitung auf Art. 6 (1) (f) DSGVO beruht)